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Schmidt Sonderfahrzeugbau GmbH - Gewerbering 4-6, 76149 Karlsruhe, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB712052 MANNHEIM
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Gewerbering 4-6
- 76149 Karlsruhe Gewerbering 4-6, 76149 Karlsruhe DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 08.06.2011
- Gelöscht am:
- 2013-06-13
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 25.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- gelöscht
- Gericht
- DE/Mannheim
- Webseite
- www.schmidt-sonderfahrzeugbau.de
- E-Mail-Adresse
- info@schmidt-sonderfahrzeugbau.de
- Telefon
- 0721/9736460
- Telefax
- 0721/9736472
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Schmidt Sonderfahrzeugbau GmbH Firmenbeschreibung
- Schmidt Sonderfahrzeugbau GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB712052 MANNHEIM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 08.06.2011 registriert. Die Firma kann schriftlich über Gewerbering 4-6 telefonisch über 0721/9736460 über die E-Mail-Adresse info@schmidt-sonderfahrzeugbau.de über die Fax-Nummer 0721/9736472 online über www.schmidt-sonderfahrzeugbau.de erreicht werden.
Jetzt sichern Schmidt Sonderfahrzeugbau GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 14.06.2013 Löschung
- Schmidt Sonderfahrzeugbau GmbH, Karlsruhe, Gewerbering *-*, * Karlsruhe. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Blickle & Scherer Kommunikationstechnik GmbH & Co KG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tag wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Schmidt Sonderfahrzeugbau GmbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen